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Zum Beantragen des IBS benötigen Sie im Formular folgende Dokumente
Ausländische Staatsangehörige, die nicht im Besitz eines deutschen Ausweisdokuments sind, jedoch den ersten festen Wohnsitz im Geltungsbereich des Grundgesetzes haben, müssen einen Nachweis (Meldebestätigung) über diesen Wohnsitz beifügen.
Bitte beachten Sie: Eine gültige IBS Nummer endet mit einem S, wenn Sie eine andere Nummer besitzen, dann stellen Sie einen Neueintrag.
Die folgenden zwei Abfragen beziehen sich ausschließlich auf Segelfahrzeuge, mit denen auch an Regatten teilgenommen werden soll.
Weitere Informationen finden Sie hier: www.dsv.org/segeln/seeregatten
Angaben mit Umlauten oder mit einem ß bitte auch als ä, ö, ü oder ß eingeben.
Hierbei handelt es sich um die 12- oder 14-stellige Identifikationsnummer des Bootes. Sie ist in der Regel am Heck angebracht und zwar meistens an der Steuerbordseite oder sie ist in den Bootsdokumenten zu finden. Falls Sie ein Schlauchboot besitzen, finden Sie diese Nummer an der Spiegelaußenseite.
Wenn Sie nicht sicher sind, ob es sich um die Identifikationsnummer handelt, schauen Sie sich die ersten zwei Kennziffern an. Das muss immer der Ländercode sein. Beispielsweise DE für Deutschland, US für die USA, GB für Großbritannien usw.
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